Produktbeschreibung
Der Aufsteckstromwandler 4NC5122-0DE21 ist ein Messwandler zur Stromerfassung in Niederspannungsnetzen. Der Stromwandler wandelt den primären Strom von 200 A auf einen sekundären Messstrom von 1 A um und besitzt eine Nennleistung von 5 VA. Die Genauigkeitsklasse 0,5 gewährleistet Messunsicherheiten unter 0,5 Prozent und erfüllt damit die Anforderungen für Energiemessungen und tariferische Abrechnung nach EN 61869-1. Der Stromwandler wird aufgesteckt auf Sammelschienen oder Kabelendverschlüsse montiert und benötigt keine zusätzliche Befestigung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromerfassung in Schaltschränken für Photovoltaik-Wechselrichter, die Energieverbrauchsmessung in Verbraucherbereichen von Industrieanlagen sowie die Stromüberwachung in dezentralen Energieversorgungs-Anlagen. Der Messbereich von 200 A Primärstrom macht den Wandler besonders für mittlere bis höhere Stromkreise interessant.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stromzangen-Messzangen bietet der Aufsteckstromwandler eine permanente, wartungsfreie Erfassung ohne manuelle Messvorgänge. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3520 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,352 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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