Produktbeschreibung
Der Aufsteckstromwandler 4NC5121-0DC21 ist ein Stromwandler der Produktfamilie 4NC von Siemens mit einem Übersetzungsverhältnis von 150/1A und einer Scheinleistung von 2,5 VA. Die Genauigkeitsklasse 0,5 ermöglicht präzise Strommessungen und sichere Schutzfunktionen in Niederspannungsanlagen. Der Stromwandler wird als Aufsteckwandler ausgeführt und eignet sich für die Anbindung an digitale Messwerterfassungssysteme und Schutzrelais. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind die Strommessung in Verteilerschränken, die Überwachung von Stromkreisen in Gebäudeautomation sowie die Erfassung von Laststromwerten in industriellen Steuerverteilern. Der geringe Gewicht von 338 Gramm und die kompakten Abmessungen ermöglichen flexible Montage in engen Schrank- und Wandaufbauten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu höheren Genauigkeitsklassen (KL1,0) bietet die Klasse 0,5 engere Toleranzen bei Messungen im Nennstrombereich und eignet sich daher besonders für Applikationen mit hohen Anforderungen an Messergebnis-Verlässlichkeit. Der Stromwandler unterliegt der REACH-Informationspflicht und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2017. Lieferzeit beträgt regulär drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3380 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,338 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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