Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5117-2CC21 ist ein Aufsteckstromwandler aus der bewährten 4NC-Serie von Siemens für die sekundärseitige Strommessung in Niederspannungsnetzen. Das Gerät wandelt den Primärstrom von 100 A auf einen Sekundärstrom von 5 A um und bietet eine Nennleistung von 2,5 VA bei einer Genauigkeitsklasse 1,0. Diese Klasse sichert Messfehler unter 1 Prozent bis zur vollen Bemessungslast zu und wird daher für Abrechnungsmessungen sowie für Schutzfunktionen eingesetzt. Der Stromwandler
Anwendungsbereiche
eignet sich besonders für den Einbau in Verteiler und Schaltanlagen, wo direkte Strommessung von Hauptleitern notwendig ist. Typische Anwendungen sind die Energieabrechnung in Industriebetrieben, die Überstromerfassung für Schutzrelais in Maschinensteuerungen sowie die Stromüberwachung in dezentralen Zählerkabinen. Die Aufsteckkonstruktion ermöglicht einfache Installation ohne Trennung des Stromkreises. Mit einem Nettogewicht von 363 Gramm und kompakten Abmessungen (98 × 66 × 58 mm) lässt sich der Wandler platzsparend montieren. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den EU-Exportkontrollbestimmungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3630 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,363 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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