Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5115-0CC21 ist ein Aufsteckstromwandler der Siemens-Produktfamilie 4NC mit einem Primärstrom von 75 A und Sekundärstrom von 1 A. Die Bemessungsscheinleistung liegt bei 2,5 VA mit Genauigkeitsklasse 1,0. Der Stromwandler wandelt hohe Primärströme in proportionale, niedrige Sekundärströme um und eignet sich damit sowohl für Messverdrahtungen als auch für die Speisung von Schutzrelais. Die Klasse 1,0 gewährleistet eine Genauigkeit von ±1 Prozent im Bemessungsbereich und erfüllt damit die Anforderungen für normale Messaufgaben in industriellen Stromkreisen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Stromüberwachung in Niederspannungsverteilern, die Verdrahtung von digitalen Messinstrumenten sowie die Stromrückmeldung an Schutzbeschaltungen in Schaltschränken für Förderanlagen und Verpackungsmaschinen. Ein weiterer Einsatzbereich liegt in der Messdatenerfassung für Energiemanagementsysteme, wo eine galvanische Trennung zwischen Hochstrom- und Messspannungskreisen erforderlich ist. Der Aufsteckstromwandler wird direkt über Leiterduchdurchführungen montiert und benötigt keine separate Befestigung. Seine kompakte Bauform ermöglicht eine platzsparende Installation auch in dicht bestückten Schaltschränken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3740 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,374 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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