Produktbeschreibung
Der Stromwandler 3NJ6930-3BF12 ist ein Messwandler für die sekundärseitige Strommessung und Schutzauslösung bei Lasttrennschaltern der Baureihe 3NJ6 in Leistenbauform. Der Stromwandler hat ein Übersetzungsverhältnis von 200/1 A, eine Messgenauigkeit der Klasse 0,5 und eine Nennleistung von 3,75 VA. Die steckbare Bauform ermöglicht schnelle und sichere Installation in bestehenden Schaltschrankgestellen ohne Spezialwerkzeug. Der Wandler erfasst Primärströme bis 200 A und wandelt diese in einen Sekundärstrom von 1 A um, der direkt an Amperemeter, digitale Messgeräte oder SPS-Eingänge angeschlossen wird.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Strommessung in Verteilerschränken bei elektrischen Antrieben sowie die Überstromüberwachung in Produktionsanlagen. In Kombination mit digitalen Energiemessgeräten ermöglicht der Wandler auch die Erfassung von Lastprofilen und Verbrauchswerten für Instandhaltung und Optimierung. Der Stromwandler erfüllt RoHS-Anforderungen und ist REACH-konform. Das Zubehörteil ergänzt bestehende 3NJ6-Schalteranlagen um Messfunktion ohne Neubeschaffung von Schaltern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1880 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1880 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,20 × 5,50 × 5,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
82,00 x 55,00 x 53,00 mm |
| Nettogewicht |
0,188 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 27.07.2007 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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