Produktbeschreibung
Der Stromwandler 3NJ6930-3BE13 ist ein geeichter Messwandler für Primärströme bis 150 A mit Sekundärstrom 1 A und Genauigkeitsklasse 0,5. Mit einer Scheinleistung von 2,5 VA und einer Durchführungsöffnung von 15,2 mm passt der Wandler in Lasttrennschalter-Leistenbauformen der Baugröße NH1. Die Eichung nach deutschem Eichrecht macht ihn zur rechtssicheren Messlösung für Energieverbrauchsmessungen und Abrechnungszwecke in Verteiler- und Schaltanlagen. Der Stromwandler wird als Zubehör für Sicherungslasttrennschalter eingebaut und erfasst den Phasenstrom sekundarseits für Energiezähler, Leistungsmessgeräte und Datenerfassungsmodule.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Drehstromverbrauchsmessung in Betrieben mit mehrphasiger Stromversorgung sowie die Lastüberwachung in Maschinensteuerungen und Niederspannungsverteilern. Mit der Genauigkeitsklasse 0,5 erfüllt der Wandler höchste Anforderungen an Messgüte und ist für geeichte Messungen im Gewerbe und in der Industrie zugelassen. Beim Einbau in die Leistenbauform ist auf korrekte Orientierung und feste Verschraubung der Durchführung zu achten, um Messfehler und Sicherheitsrisiken auszuschließen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1550 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1550 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,50 × 5,50 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
85,00 x 55,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
0,155 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.09.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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