Produktbeschreibung
Der Stromwandler 3NJ6920-3BE12 ist ein Messwandler für die Stromerfassung in SENTRON Lasttrennschaltern mit Sicherungen der Baureihe 3NJ63. Er hat ein Übersetzungsverhältnis von 150/1 A und ist nach Klasse 0,5 genormt, was eine Messgüte für genaue Stromüberwachung in Schaltschränken sicherstellt. Die Nennleistung beträgt 1,5 VA. Der Stromwandler wird werkzeuglos in die Leistenbauform des Lasttrennschalters gesteckt und ermöglicht damit eine schnelle Montage ohne zusätzliche Verkabelung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromüberwachung in Niederspannungsverteilern, die Erfassung von Lastströmen für Messinstrumente sowie die Anbindung an Überwachungsgeräte und SPS-Systeme. Der Wandler eignet sich besonders für Anlagen, bei denen präzise Stromerfassung im Bereich bis 150 A erforderlich ist. Die RoHS-Konformität seit 2007 und die REACH-Compliance gewährleisten umweltgerechte Entsorgung nach Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Das kompakte Format mit Verpackungsmaßen von 82 × 55 × 54 mm ermöglicht platzsparende Lagerung in Schaltschrankkomponenten-Magazinen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1850 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1850 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,20 × 5,50 × 5,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
SENTRON Lasttrennschalter mit Sicherungen 3NJ63 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
82,00 x 55,00 x 54,00 mm |
| Nettogewicht |
0,185 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 27.07.2007 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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