Produktbeschreibung
Der Stromwandler GR.NH1-3 ist ein integrierbare Messwandler für Siemens Sicherungslasttrennleisten der Größe NH1-3. Mit einem Übersetzungsverhältnis von 100/1 A und der Genauigkeitsklasse 1 eignet sich das Gerät für präzise Stromüberwachung in Niederspannungsschaltanlagen. Der Wandler ermöglicht die direkte Erfassung von Stromwerten bis 100 A Primärstrom und gibt diese auf die Sekundärseite mit 1 A aus. Die kompakte Bauform mit Abmessungen von 96 × 73 × 65 mm und einem Nettogewicht von etwa 204 g ermöglicht die werkzeuglose oder gerätebezogene Montage in bestehende Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromüberwachung in Niederspannungsverteilern für Maschinen- und Anlagenbau sowie die Messdatenerfassung für Betriebskontrolle und Abrechnung in Fabrik- und Gebäudetechnik.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separaten Stromwandlern mit Schraub- oder Steckanschluss lässt sich dieser Wandler direkt in die Schiene der NH1-3-Lasttrennleiste integrieren und reduziert damit Verdrahtungsaufwand. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Elektrogeräte-Rücknahmepflicht nach der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2040 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2040 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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9,60 × 7,30 × 6,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
35 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
96,00 x 73,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
0,204 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 17.01.2007 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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