Produktbeschreibung
Die Entstördiode 3RT2916-1LP00 ist ein Überspannungsbegrenzer mit integrierter LED-Anzeige für Gleichspannungen von 150 bis 250 V DC. Das Bauteil wird parallel zur Spule von Schützen und Hilfsschützen geschaltet und schützt diese vor Überspannungsspitzen, die beim Abschalten durch die Selbstinduktion entstehen. Die LED ermöglicht eine optische Kontrolle der Funktionsfähigkeit und leuchtet bei korrekter Versorgung auf. Die Entstördiode arbeitet in Schaltanlagen, Schaltschränken und Verteiler-Steuerungen, wo elektromagnetische Schütze der Serie 3RT2.1 sowie Hilfsschütze 3RH2 zum Einsatz kommen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Absicherung von Steuerstromkreisen in Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und Aufzugssteuerungen sowie der Schutz von SPS-Ausgängen bei Ansteuerung von Magnetventilen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu ungeschalten eingebauten Freilaufdioden ermöglicht die integrierte LED eine schnelle Sichtprüfung ohne zusätzliche Test-Messtechnik. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Für Installation und Ersatz wird kein Werkzeug benötigt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,10 × 3,10 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000683 |
| Produktfamilie |
Überspannungsbegrenzer |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
51,00 x 31,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,006 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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