Produktbeschreibung
Die Steuereinheit 3RW5907-1UA10 ist eine Ersatzkomponente für den Sanftstarter 3RW50 der Baugröße S12. Sie deckt einen Spannungsbereich von 110 bis 250 V ab und verfügt über einen Analogausgang für präzise Steuerung von Motoranläufen. Die Einheit wird zur Regelung des Anlaufverhaltens und zur Drosselung der Einschaltströme eingesetzt. Sie ist RoHS-konform (seit 23.09.2019) und erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung. Das Nettogewicht beträgt etwa 631 Gramm bei kompakten Abmessungen von 310 × 222 × 99 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Nachrüstung von bestehenden Sanftstarter-Systemen in Antriebstechnik-Schaltschränken sowie der Austausch verschlissener oder defekter Steuermodule in Förderanlagen und Pumpenantrieben. Die Analogeingang ermöglicht die Integration in bestehende Steuerungssysteme mit analoger Sollwertvorgabe.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Vollersatz-Sanftstartern bietet diese Steuereinheit Kosteneffizienz durch Austauschmöglichkeit einzelner Komponenten statt kompletter Neuanschaffung. Die Lieferfähigkeit ist mit drei Tagen gewährleistet, was Ausfallzeiten minimiert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6310 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6310 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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31,00 × 22,20 × 9,90 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW50 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
310,00 x 222,00 x 99,00 mm |
| Nettogewicht |
0,631 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.09.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on CAS-Nr. 71868-10-5 > 0,1 % (w / w) Melamin CAS-No. 108-78-1 > 0,1 % (w / w) 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol lblREACHCasNo0237 > 0,1 % (w / w) |
| Nachhaltigkeit |
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