Produktbeschreibung
Die 3-Steckbrücke 3,5 mm ist ein Querverbinder für Reihenklemmen mit 3,5 mm Rastermaß. Sie verbindet drei aufeinanderfolgende Klemmenpositionen elektrisch und mechanisch parallel, um gemeinsame Potenziale (Schutzleiter, Neutral- oder Masseleiter) durchgehend zu führen. Das rote Kunststoffgehäuse kennzeichnet die Steckbrücke nach dem gängigen Farbkennungssystem in Schaltschränken und Steuerungsverteilern. Die Brücke ist werkzeuglos aufzustecken und wird einfach auf die Kontaktstifte der Reihenklemmen aufgeschoben, sodass manuelle Verdrahtungen entfallen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Parallel-Beschaltung von Schutzleiterklemmen in Niederspannungsverteilern sowie die Verbindung von Neutralleiter-Klemmen in dreiphasigen Stromkreisen. Im Schaltschrankbau reduziert die vorbereitete Steckbrücke Verdrahtungszeit und Fehlschaltungen gegenüber einzeln gedrähtetem Querschnitt. Die Brücke entspricht der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU). Sie ist hochfrequenzsicher und beständig gegen mechanische Beanspruchung bei Hutschienen-Montage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,93 × 0,30 × 1,82 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000489 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
9,25 x 3,00 x 18,2 mm |
| Nettogewicht |
0,001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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