Produktbeschreibung
Die 3-Steckbrücke 3,5 mm ist ein Querverbinder zur gleichzeitigen Verbindung von drei nebeneinander angeordneten Klemmpositionen. Das Bauteil reduziert den Verdrahtungsaufwand beim Aufbau von Steuerstromkreisen und Verteilschaltungen in Schaltschränken. Die Brücke ist aus grauem Kunststoff gefertigt und hat eine Rastgeometrie von 3,5 mm, die zum Standard-Rastermaß moderner Reihenklemmen passt. Das Nettogewicht beträgt 0,001 kg; Verpackungsmaße sind 9,25 x 3,00 x 18,2 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.09.2017 und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Parallelschaltung von Eingängen bei SPS-Beschaltung sowie die Verdrahtung von Schutzbeschaltungen in Steuerverteilern, wo mehrere Kontakte auf gleiches Potenzial gelegt werden müssen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu individuellen Drahtbrückenleitungen bietet die formgestanzte Steckbrücke eine sichere Rastverbindung ohne Löten und reduziert Montagezeit sowie Fehlerquote. Die Brücke ist einzeln lagerfähig und in Großmengen wirtschaftlich für Schaltschrankbauer und Elektroplaner.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,93 × 0,30 × 1,82 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000489 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
25 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
9,25 x 3,00 x 18,2 mm |
| Nettogewicht |
0,001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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