Produktbeschreibung
Die 2-Steckbrücke 3,5 mm ist ein Querverbinder zum Überbrücken von zwei benachbarten Klemmen der Reihe 3,5 mm. Die graue Brücke wird auf die Steckerkontakte zweier nebeneinander liegender Reihenklemmen aufgesetzt und verbindet diese elektrisch parallel. Das Verbindungselement ist aus Kunststoff gefertigt und lässt sich manuell aufstecken und wieder abnehmen. Die Steckbrücke dient dazu, mehrere Klemmen zu einem Knoten zusammenzufassen, ohne dass zusätzliche Drahtverbindungen erforderlich sind.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Potentialverteilung in Schaltschränken, etwa um mehrere Erdungs- oder Nullleiterpunkte parallel zu schalten. In der Steuerungsverdrahtung werden Steckbrücken eingesetzt, um Sensor-Eingänge oder Aktor-Ausgänge auf demselben Potenzial zu führen, ohne extra Leitungen zu verlegen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Drahtbrücken lassen sich Steckbrücken werkzeuglos wieder entfernen, was die Wartung und Umverdrahtung von Schaltschränken vereinfacht. Die Kompatibilität mit der 3,5-mm-Reihe ist gegeben. Das Gewicht des Verbinders beträgt etwa 1 Gramm, die Verpackungsmaße liegen bei 5,75 x 3,00 x 18,2 mm. Die Komponente erfüllt die RoHS-Richtlinie und ist ab Werk lagernde Standardware.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,58 × 0,30 × 1,82 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000489 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
5,75 x 3,00 x 18,2 mm |
| Nettogewicht |
0,001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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