Produktbeschreibung
Die Sperrvorrichtung 3WA9111-0BB15 ist ein Zubehörteil für offene Leistungsschalter der Serie SENTRON 3WA3. Sie arretiert den Schalter in der Einschubtechnik gegen Verfahren, wenn die Schaltschranktür geöffnet ist. Das Zubehörteil entspricht den Normen UL1066 und IEC 60947-2 und ist als Ersatzteil für die Z-Option R50 konzipiert. Die Sperrvorrichtung wird direkt am Leistungsschalter montiert und verhindert das unbeabsichtigte Herausfahren des Schalters aus dem Schrank während Wartungs- oder Inspektionsarbeiten.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Niederspannungsverteilungen und Schaltschrankanlagen in der Automatisierungstechnik, wo eine hohe Sicherheit gegen Bedienungsfehler erforderlich ist. Weitere Einsatzfelder sind Steuerungsverteilschränke in der Fertigungsautomation und Energieverteilungen in Produktionsanlagen. Die Sperrvorrichtung ist nicht kombinierbar mit den Auslöse-Optionen R40, R81, R85 und R86. Bei Bedarf nach einer alternativen Sicherung gegen Verfahren sollten die Kompatibilität mit dem vorliegenden Schaltausführungen überprüft werden. Das Nettogewicht beträgt 0,2 kg, Lieferzeit etwa 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.