Produktbeschreibung
Die Sperrvorrichtung 3VW9011-0BB16 ist eine Sicherungseinrichtung zur Verhinderung des unbefugten Öffnens von Schaltschranktüren im EIN-Zustand. Die Vorrichtung ist mit einem Bowdenzug ausgestattet und wird fest auf der Seitenwand oder an einem Träger montiert. Sie ist als Zubehör für die Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27 konzipiert und bietet mechanischen Schutz gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Türöffnen während des Schaltbetriebs. Das Gerät wiegt 2,2 kg und wird in einer Verpackung von 140 × 90 × 61 mm geliefert. Die Sperrvorrichtung ist typischer Bestandteil moderner Schaltschrankausrüstungen in Schaltanlagen, Verteilernetzen und Industrie-Steuerungsanlagen.
Anwendungsbereiche
Besonders in Anlagen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen oder in Umgebungen mit mehreren Bedienern findet die Sperrvorrichtung Anwendung, um Unfälle durch versehentliches Türöffnen zu vermeiden. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit Juni 2017 und unterliegt den europäischen Exportkontrollbestimmungen. Die standardmäßige Lieferzeit beträgt fünf Tage. Die Sperrvorrichtung ist als Direktzubehör für die genannten Leistungsschalter ausgelegt und benötigt keine zusätzliche Anpassung oder Umbau.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
2,2000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
2,2 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.