Produktbeschreibung
Der Sperrkantring SN60727 ist eine Sicherungsscheibe aus Federstahl mit 10 mm Innendurchmesser und vollflächiger Verzinkung. Das Bauteil verfügt über scharfkantige, nach innen gerichtete Zähne, die unter Vorspannung in die Oberfläche von Bolzen, Schrauben und Schraublöchern eingreifen und eine formschlüssige Verbindung schaffen. Der Sperrkantring ist nach DIN 6797 Form K ausgeführt und wird in einer Packung mit 50 Stück geliefert. Das Nettogewicht liegt bei 0,112 kg je Packung. Die Verzinkung gewährleistet Korrosionsbeständigkeit auch in feuchten Schaltschrankinnenräumen und bei der Verdrahtung in Niederspannungsverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Sicherung von Hutschienen-Befestigungsschrauben, die Absicherung von Klemmen-Anschlusselementen gegen unbeabsichtigtes Lockern sowie die Sicherung von Reiter-Bolzen in Montageschienen. Die scharfkantigen Zähne des SN60727 greifen ein als glatte Sicherungsscheiben und eignen sich daher besonders für Vibrationen und wiederholte Belastungswechsel. Die Lieferfrist beträgt regulär 3 Tage ab Bestellung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1120 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1120 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
16,50 × 11,00 × 6,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002345 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
165,00 x 110,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
0,112 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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