Produktbeschreibung
Die S7 Memory Card 6ES7952-1AS00-0AA0 ist eine RAM-Speicherkarte für SIMATIC S7-400 Steuerungen mit 16 MB Kapazität in langer Bauform. Sie dient der Erweiterung des Arbeitsspeichers von hochverfügbaren CPUs und ermöglicht die Speicherung größerer Programme und Datensätze. Die Karte wird direkt in den Speichersteckplatz der CPU gesteckt und ist sofort einsatzbereit.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind komplexe Steuerungsaufgaben in Produktionsanlagen, Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, bei denen umfangreiche Programmlogiken und große Datenmengen verarbeitet werden müssen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit liegt in der Modernisierung bestehender S7-400-Systeme, wenn die interne CPU-Speicherkapazität für neue Funktionen nicht mehr ausreicht.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu kleineren Speicherkarten (4 MB oder 8 MB) bietet die 16-MB-Variante deutlich mehr Platz für Programmerweiterungen ohne Hardwarewechsel. Die lange Bauform ist spezifisch für bestimmte S7-400-Baureihen dimensioniert und gewährleistet sichere Kontaktierung. Nettogewicht: 0,054 kg. RoHS-konform seit März 2008. Lieferzeit 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0540 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0540 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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13,60 × 9,30 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000192 |
| Produktfamilie |
Hochverfügbare CPUs |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
13,6 x 9,3 x 1,5 cm |
| Nettogewicht |
0,054 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) Kieselsäure, Bleisalz CAS-Nr. 11120-22-2 > 0,1 % (w / w) |
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