Produktbeschreibung
Das Spannungsversorgungskabel 3KC9834-5 ist ein Zubehörkabel für die 3KC8-Niederspannungsschalterreihe von Siemens. Es dient dem oberseitigen, zweipoligen Anschluss und ist für Bemessungsströme bis 1250 A ausgelegt. Das Kabel wird für dreipolige 3KC8-Schaltgeräte verwendet und ermöglicht eine sichere Stromversorgung von oben in kompakten Schaltanlagen. Die Konstruktion berücksichtigt die hohen dynamischen Anforderungen in modernen Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Das Nettogewicht beträgt 0,25 kg, und die Verpackungsmaße liegen bei 335 x 235 x 20 mm.
Anwendungsbereiche
Das Zubehörkabel kommt typischerweise in Umspannstationen und Industrieverteilern zum Einsatz, wo mehrere Schaltgeräte hintereinander geschaltet werden. Auch in Prozessleitsystemen für Papier-, Zement- oder Stahlwerke wird dieses Anschlusskit regelmäßig benötigt, um Schaltgerätekombinationen zu verdrahten. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit April 2016 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Es ist mit allen gängigen 3KC8-Varianten kompatibel und wird als Einzelstück geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
33,50 × 23,50 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
80 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
335,00 x 235,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,25 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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