Produktbeschreibung
Das Spannungsversorgungskabel 3KC9834-3 ist ein Zubehörteil für die 3KC8 Leistungsschalterserie von Siemens und dient dem oberseitigen Spannungsanschluss an 3-poligen Schaltern. Das 2-polige Kabel ist für einen Bemessungsstrom von 630 A ausgelegt und wird als einzelnes Stück geliefert. Die konstruktive Ausführung entspricht den Anforderungen moderner Niederspannungsverteilungen und Schaltanlagen, wo sichere und Versorgungsleitungen erforderlich sind. Das Kabel erfüllt die Richtlinien der RoHS-Direktive seit 30. April 2016 und unterliegt der Elektroschrott-Rücknahmepflicht nach der Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Steuerungen von Förderanlagen, Verpackungsmaschinen sowie Hauptschalter in Schaltschränken mittlerer bis hoher Leistungsklasse. Auch in Energieverteilern und industriellen Automatisierungsanlagen findet dieses Verbindungselement Anwendung. Das Nettogewicht beträgt 0,35 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 285 x 70 x 150 mm. Für den Austausch oder die Ergänzung bestehender 3KC8 Installationen ist dieses Originalzubehör die sichere Wahl, um Kompatibilität und normgerechte Funktion zu gewährleisten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
28,50 × 7,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
80 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
285,00 x 70,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
0,35 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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