Produktbeschreibung
Das Spannungsversorgungskabel 3KC9834-1 ist ein Anschlussleiter für die oberseitige Stromzuführung bei Siemens 3KC8 Leistungsschaltern. Das 2-polige Kabel ist für einen Bemessungsstrom von 250 A ausgelegt und wird bei 3-poligen Schaltgeräten eingesetzt. Es ermöglicht eine sichere und normgerechte Verdrahtung in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Das Kabel ist Originalzubehör und erfüllt alle einschlägigen Anforderungen der RoHS-Richtlinie sowie der REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromzuführung in industriellen Schaltanlagen, Verteileranlagen und bei der Modernisierung bestehender 3KC8-Installationen. Die oberseitige Anschlussposition ermöglicht eine platzsparende und übersichtliche Verdrahtung in engen Schränken. Das Zubehörteil wird einzeln geliefert und ist direkt einsatzbereit. Für mehrstufige Schaltanlagen können mehrere Kabel kombiniert werden. Die Nettogewicht beträgt 0,28 kg bei Verpackungsmaßen von 285 × 70 × 150 mm. Eine Lagerverfügbarkeit von 80 Tagen ist bei der Bestellung zu berücksichtigen. Das Original-Zubehör gewährleistet volle Kompatibilität mit allen 3KC8 Schaltern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2800 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2800 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
28,50 × 7,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
80 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
285,00 x 70,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
0,28 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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