Produktbeschreibung
Das Spannungsversorgungskabel 3KC9833-1 ist ein 2-poliges Zubehörkabel für die 3KC8 Schaltreihe von Siemens mit unterseitiger Anschlussausführung. Es ist für einen Bemessungsstrom von 250 A ausgelegt und dient zur Stromversorgung von 3-poligen 3KC8 Schaltgeräten in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Das Kabel wird unterseitig montiert und bietet eine sichere und normgerechte Stromanbindung für den Schaltgeräteblock. Das System ist für den Einsatz in industriellen Steuerverteilern, Niederspannungshauptverteilern und dezentralen Schaltanlagen konzipiert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Stromversorgung von Schaltgeräte-Blöcken in Förderanlagen, Pumpensteuerungen und Produktionsmaschinen sowie in Gebäudetechnikanlagen mit Niederspannungsschaltanlagen. Für dezentrale Ausführungen mit mehreren 3KC8 Schaltern wird je Schalter ein eigenes Spannungsversorgungskabel benötigt. Das Kabel ist gemäß RoHS-Richtlinie konform (seit 30.04.2016) und unterliegt der Rücknahmepflicht nach Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU). Die Verpackungsmaße betragen 285 × 70 × 150 mm bei einem Nettogewicht von 0,278 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2780 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2780 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
28,50 × 7,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
80 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
285,00 x 70,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
0,278 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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