Produktbeschreibung
Das Spannungsversorgungskabel 3KC8 4P UNTEN ist ein Zubehörteil von Siemens für die unterseitige Stromzuführung an 3KC8 Niederspannungs-Schaltgeräten. Das vierpol Kabel ist ausgelegt für Schaltgeräte im Strombereich bis 3200 A und ermöglicht die sichere Stromverteilung in großen Schaltanlagen. Die Ausführung mit unterseitigem Anschluss ermöglicht eine platzsparende Verdrahtung in Mittelspannungsverteilern und Schaltschränken mit beengten Platzverhältnissen. Das Kabel ist RoHS-konform und erfüllt die Stoffbeschränkungen nach der Richtlinie 2011/65/EU seit April 2016. Es unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Stromversorgung von Großleistungs-Lasttrennschaltern in Stromverteilern von Industrieanlagen, Rechenzentren und Energieversorgungsunternehmen sowie in Schaltanlagen für Kraft- und Werkstätten. Das Kabel ist als Einzelstück lieferbar und wird werksseitig mit dem Schaltgerät konfiguriert. Montage und Anschluss erfolgen nach den technischen Richtlinien der Siemens 3KC8 Reihe. Ersatzbeschaffung ist mit der Typbezeichnung 3KC9830-7 jederzeit möglich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
33,50 × 23,50 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
40 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
335,00 x 235,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,3 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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