Produktbeschreibung
Die Sockelecken mit Frontblende 8PQ1010-0BA05 sind Schaltschrankzubehör zur professionellen Abdeckung von Eckfeldern in Schaltschrankanlagen. Mit einer Höhe von 100 mm und einer Breite von 600 mm fügen sich die Sockelecken in standardisierte Schaltschrankaufbauten ein und gewährleisten eine homogene Frontoptik. Die Komponente entspricht der RoHS-Richtlinie und erfüllt internationale Stoffbeschränkungsanforderungen gemäß REACH-Verordnung. Das Nettogewicht liegt bei 6 kg, die Verpackungsmaße betragen 820 mm × 135 mm × 194 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verkleidung von Eckbereichen in Verteilerboxen für Steuerungsanlagen sowie die Komplettierung von Schaltschrankfronten in Maschinen- und Anlagenbau. Auch in Niederspannungsverteilern und modularen Schaltschrankkomponenten werden Sockelecken dieser Größe zur ästhetischen und funktionalen Abdeckung von Hohlräumen eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu massiven Profilen bietet die Blendenlösung eine leichte Montierbarkeit ohne Spezialwerkzeuge. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
6,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
6,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
82,00 × 13,50 × 19,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000721 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
820,00 x 135,00 x 194,00 mm |
| Nettogewicht |
6,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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