Produktbeschreibung
Das NH-Sicherungsunterteil 3NH6220 ist eine Keramik-Sicherungsbasis der Baugröße 1 für den Einsatz in Niederspannungsanlagen bis 690 V. Das 1-polige Unterteil ist ausgelegt für Bemessungsströme bis 250 A und arbeitet nach dem HRC-Prinzip (High Rupturing Capacity). Die Doppelkombiklemme ermöglicht eine sichere und kompakte Anschlusstechnik in Schaltschränken und Verteilerblöcken. Das Keramik-Gehäuse bietet hohe mechanische Festigkeit und Wärmestabilität über einen breiten Temperaturbereich.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Schutz von Stromverteilungsschienen in Industrieanlagen, die Absicherung von Hauptstromkreisen in Schaltschränken für Antriebssysteme sowie die Verwendung in erneuerbaren Energieanlagen wie Photovoltaik-Wechselrichtern und Windkraft-Stromwandlern. Auch in Prüfständen und Labormessplätzen wird das Unterteil zur Überstrombegrenzung eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Sicherungsunterteilen mit Schraubklemmen ermöglicht die Doppelkombiklemme eine schnellere und werkzeugärmere Montage ohne separate Klemmen-Montagesätze. Das System ist nach IEC 60269 normgerecht und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (2012/19/EU, gültig seit 24.07.2024).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,20 × 9,20 × 13,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000067 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
222,00 x 92,00 x 138,00 mm |
| Nettogewicht |
0,65 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
3 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.07.2024 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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