Produktbeschreibung
Die NEOZED-Schraubkappe Porzellan Größe D02 ist ein Verschlussteil für NEOZED-Sicherungssockel mit einem Bemessungsstrom von 63 A. Das Porzellan-Gehäuse bietet elektrischen Isolationswiderstand und entspricht den Anforderungen moderner Sicherungsinstallationen in Niederspannungsnetzen. Die Kappe ist aus hochtemperaturfestem Porzellan gefertigt und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2006 sowie die REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
In der Praxis dient die Schraubkappe als Verschlusselement auf dem NEOZED-Sicherungssockel und schützt die Sicherungseinsätze vor Verschmutzung und Feuchtigkeitseintrag. Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung von Verteilerboards in Gebäudeinstallationen, die Instandhaltung von älteren Schaltschrankanlagen mit NEOZED-Sockeln sowie die Ersatzteilbeschaffung bei defekten oder beschädigten Kappen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu modernen NH-Sicherungssystemen mit Kunststoffkappen bietet die Porzellanausführung höhere Temperaturbeständigkeit und niedrigere Kosten im Großmengen-Austausch. Das Nettogewicht beträgt 0,019 kg, die Lieferzeit liegt standardmäßig bei drei Tagen. Für die sichere Montage wird die Befestigung an bereits installierten Sicherungssockeln ohne zusätzliches Werkzeug empfohlen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0190 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
81,00 × 59,00 × 70,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001643 |
| Produktfamilie |
Sicherungssockel NEOZED und Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
81,00 x 59,00 x 70,00 mm |
| Nettogewicht |
0,019 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
20 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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