Produktbeschreibung
Der NEOZED-Sicherungseinsatz 5SE2280 ist eine gG-Schmelzsicherung (Allzwecksicherung) mit 80 A Bemessungsstrom für Wechselspannungen bis 400 V AC und Gleichspannungen bis 250 V DC. Der Sicherungseinsatz der Baugröße D03 bietet einen Kurzschluss- und Überlastschutz in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Die gG-Charakteristik kombiniert schnelles Ansprechen bei hohen Kurzschlussströmen mit thermischer Verzögerung bei Überlastströmen, wodurch kurzzeitige Spitzenlastspitzen toleriert werden.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Versorgungsabsicherung von Stromverteilern in Produktionsanlagen, der Schutz von Hauptverteilungen in Gebäuden und die Sicherung von Steuerkreisen in Schaltanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu schnellen gL-Sicherungen ermöglicht die gG-Ausführung das Anlaufen von Motoren und anderen Verbrauchern mit transienten Anlaufströmen, ohne unnötige Abschaltungen zu verursachen. Der NEOZED-Sicherungseinsatz wird werkzeuglos in die entsprechenden Halter eingesteckt und ist damit schnell austauschbar. Das Gewicht des Einsatzes beträgt etwa 39 Gramm, die Gesamtabmessungen ermöglichen eine platzsparende Installation in Verteilerreihen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0390 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
133,00 × 59,00 × 47,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001642 |
| Produktfamilie |
Sicherungseinsätze NEOZED |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
133,00 x 59,00 x 47,00 mm |
| Nettogewicht |
0,039 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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