Produktbeschreibung
Die NH-Sicherungsabdeckung 3NX3152 ist eine Schutzabdeckung für das 1-polige NH-Sicherungsunterteil der Baugröße 2. Sie dient zum Schutz und zur Fixierung des NH-Sicherungselements nach erfolgreichem Einbau in den Schaltschrank und verhindert unbeabsichtigtes Herausfallen der Sicherung während des Betriebs. Die Abdeckung ist für die universelle Verwendung bei Standard-NH-Unterteilen ausgelegt und wird werkzeuglos montiert. Das Material und die Konstruktion entsprechen den Anforderungen der RoHS-Richtlinie und der aktuellen REACH-Bestimmungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Absicherung von Stromverteilungen in Maschinenbau-Schaltschränken sowie der Schutz von Steuerstromkreisen in Niederspannungsverteilern und Trafo-Nebengebäuden.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu bloßer Isolierfolie bietet eine dedizierte Schutzabdeckung zusätzliche mechanische Stabilität und schützt vor Berührungsspannung. Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist eine ATEX-konforme Variante zu wählen. Die Abdeckung wiegt 0,05 kg und kann einzeln bestellt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
26,00 × 18,00 × 5,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001660 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
260,00 x 180,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
0,05 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
6 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.07.2024 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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