Produktbeschreibung
Die Sicherungsabdeckung 3KF BG2 ist ein Originalersatzteil für die SENTRON Lasttrennschalter der Baureihe 3KF Baugruppe 2. Sie dient dem Schutz und der Abdeckung der Sicherungsgehäuse und trägt zur Gewährleistung der Sicherheit im Schaltschrank bei. Das Ersatzteil ist RoHS-konform seit 31.01.2016 und erfüllt die geltenden europäischen Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Austausch verschlissener oder beschädigter Abdeckungen in bestehenden 3KF-Installationen, die Instandhaltung von Niederspannungsverteilern sowie die Nachrüstung von Schaltschränken in der Maschinen- und Anlagentechnik. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Wartung von Schaltanlagen in Betrieben mit regelmäßigen Inspektionszyklen, wo Verschleißteile wie Abdeckungen routinemäßig erneuert werden. Das Ersatzteil ermöglicht eine schnelle und sichere Reparatur ohne Austausch des gesamten Lasttrennschalters. Mit einem Nettogewicht von 0,107 kg und kompakten Verpackungsmaßen von 130 × 120 × 120 mm lässt sich die Abdeckung einfach lagern und beim Serviceeinsatz mitführen. Die Regel-Lieferzeit von fünf Tagen gewährleistet schnelle Verfügbarkeit bei Bedarf.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1070 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
13,00 × 12,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Lasttrennschalter mit Sicherungen 3KF |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
130,00 x 120,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
0,107 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 31.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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