Produktbeschreibung
Der Hauptleitungsschutzschalter (SHU) 5SP3735-2 ist ein 1-poliger Selektivschutzschalter mit Bemessungsstrom 35 A und Nennspannung 230/400 V AC. Das Gerät ist ausgelegt für die Absicherung von Hauptleitungen in Niederspannungsverteilern und wird mit einem Satz für alle drei Außenleiter (L1, L2, L3) nach dem E-35-A-Standard geliefert. Die selektive Charakteristik ermöglicht eine zeitverzögerte Auslösung und koordiniert die Schutzfunktion mit nachgelagerten Schutzgeräten, ohne diese unnötig auszulösen. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie sowie die Stoffbeschränkungen gemäß REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Verbraucherstromkreisen in industriellen Schaltanlagen, Maschinenschaltschränken und Gebäudehauptverteilern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu instantanen Auslösern bietet die selektive Zeitverzögerung Schutz vor Falschauslösungen durch Einschaltströme und Stoßbelastungen. Die Lieferform als kompletter Satz mit Montagezubehör für alle drei Phasen reduziert den Aufwand beim Schaltschrankbau. Montage erfolgt auf Hutschiene oder Sammelschiene.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,3100 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
185,00 × 45,00 × 145,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001047 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
55 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 45,00 x 145,00 mm |
| Nettogewicht |
1,31 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Set |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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