Produktbeschreibung
Die Service Protect Abdeckung B14 ist ein Servicevertrag von Siemens für SINAMICS und SINUMERIK Komponenten mit einem Schutzzeitraum von fünf Jahren. Der Vertrag kann jederzeit erworben werden, muss aber innerhalb von 36 Monaten nach Kauf und spätestens 12 Monate nach Lieferung der Hardware durch Online-Registrierung im Portal myRegistration mit dem entsprechenden Gerät verknüpft werden. Im Leistungsfall während des Servicezeitraums werden registrierte Produkte kostenfrei ausgetauscht oder repariert. Die Abdeckung gilt für die gesamte Hardwarekomponente gemäß Siemens Servicebedingungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die langfristige Sicherung von Investitionen in Automatisierungssystemen wie Umrichtern und numerischen Steuerungen in Maschinen- und Anlagenbau sowie die Reduzierung ungeplanter Ausfallzeiten in Fertigungsbetrieben. Bei Produktionssystemen mit hoher Verfügbarkeitsanforderung bietet die fünfjährige Laufzeit Planungssicherheit über mehrere Produktionszyklen hinweg. Die Registrierung erfolgt zentral über das Siemens-Portal und verknüpft Seriennummern mit dem Kaufdatum. Dies ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung bei Defekten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
|
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002025 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
0,001 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Nicht verfügbar |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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