Produktbeschreibung
Der Seilzug für den Leistungsschalter 3WL10 ist ein Zubehörteil zur Herstellung gegenseitiger mechanischer Verriegelung zwischen mehreren Schaltern in einer Anlage. Das Seilzug-Set mit 1 m Gesamtlänge verfügt über ein Gewinde M8x1 für sichere Befestigung an den Schaltgeräten. Die Installation erfolgt werkzeuglos und ermöglicht Verriegelungsfunktion ohne elektrische Zusatzsteuerung. Das Zubehörteil wiegt 0,14 kg und ist in einer kompakten Verpackung von 140 x 90 x 61 mm lieferbar.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die mechanische Koordination mehrerer Leistungsschalter in Niederspannungsverteilern, um gegenseitiges Ausschalten auszuschließen, sowie die Sicherung gegen paralleles Schalten in Umschalt- und Redundanzanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein elektrischen Verriegelungslösungen arbeitet die mechanische Seilzug-Verriegelung unabhängig von der Stromversorgung und bietet höchste Verfügbarkeit auch bei Stromausfällen. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 01.10.2018 und ist für den Einsatz in europäischen Schaltanlagen zertifiziert. Die Lieferfrist beträgt regulär 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1400 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,14 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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