Produktbeschreibung
Der Schwenkhebel 3SE5000-0AA16 ist ein Betätigerelement aus Edelstahl für Positionsschalter der Serie 3SE51 und 3SE52. Der Hebel ist 35 mm lang, verfügt über eine Stufe von 9 mm und trägt eine Kunststoffrolle mit 19 mm Durchmesser. Das Edelstahlmaterial bietet Korrosionsbeständigkeit in feuchten und aggressiven Umgebungen des Schaltschrankbaus und der Maschinenautomation. Als Betätiger für getrennten Einsatz gemäß ETIM-Klasse EC001487 ermöglicht der Hebel sichere und wiederholbare Schaltaktionen durch Hebelarm-Bewegung. Das Nettogewicht von 24 Gramm und die kompakten Abmessungen 121 × 60 × 17 mm ermöglichen einfache Lagerung und Installation.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Endlagenerkennung an Förderanlagen, die Positionskontrolle an Druckmaschinen sowie die Schranktür-Verriegelungserkennung in Schaltschränken. Der Hebel mit Kunststoffrolle reduziert Verschleiß an der Schalterkontaktfläche und ermöglicht gleichmäßige Betätigung auch bei variierenden Anlagespannungen. Die RoHS-Konformität seit 2006 sichert die Einhaltung europäischer Elektroschrott-Richtlinien. Für Ersatzteildisposition empfiehlt sich die 5-Tage-Lieferzeit einzuplanen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0240 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0240 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,10 × 6,00 × 1,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
121,00 x 60,00 x 17,00 mm |
| Nettogewicht |
0,024 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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