Produktbeschreibung
Der Schwenkhebel 3SE5000-0AA11-1AJ0 ist ein Betätigungselement aus Edelstahl für die Positionsschalterserie 3SE51 von Siemens. Der Hebel hat eine Länge von 27 mm und trägt eine 19 mm Kunststoffrolle, die als Anlagefläche für Nocken oder Anschläge in Maschinen fungiert. Die Edelstahlausführung bietet Korrosionsbeständigkeit in feuchten oder chemisch aktiven Umgebungen. Der Schwenkhebel ist nach Form A ausgeführt und bleibt funktionsfähig bei Temperaturen bis -40 °C, was ihn für Tieftemperatur-Anwendungen geeignet macht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Positionsüberwachung an Förderanlagen, Pressen und Verpackungsmaschinen sowie die Erfassung von Türstellungen und Schachtkettenpositionen in Aufzugsanlagen. Der Hebel wird direkt an den Positionsschalter 3SE51 montiert und reagiert auf mechanische Auslösung durch ortsfeste oder bewegliche Nocken.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schwenkhebeln aus Kunststoff oder Leichtmetall bietet die Edelstahl-Ausführung höhere Verschleißfestigkeit bei abrasiven Stoffen und längere Lebensdauer in feuchten oder korrosiven Umgebungen. Das Nettogewicht beträgt 22 g bei einem Verpackungsmaß von 70 × 50 × 15 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0220 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0220 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,00 × 5,00 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
70,00 x 50,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,022 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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