Produktbeschreibung
Der Schwenkhebel 3SE5000-0AA07 ist ein Metallbetätiger für Positionsschalter der Baureihe 3SE51 und 3SE52. Der Hebel hat eine Gesamtlänge von 27 mm und eine Stufe von 9 mm Höhe. An der Spitze sitzt eine Kunststoffrolle mit 50 mm Durchmesser, die auf Nocken oder Schienenkanten auftrifft und den Schaltmechanismus betätigt. Das Gehäuse entspricht der Normung EN 50041 mit 40 mm Breite. Der Schwenkhebel besteht aus Metall, ist RoHS-konform seit 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Dokumentation.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Positronserfassung in Förderanlagen, wo der Hebel auf bewegliche Teile trifft und Endlagen meldet, sowie die Sicherheitsüberwachung in Drehmaschinen und Pressen, wenn Schutztüren oder Schutzbügel geschlossen sind. Im Maschinenbau kommt der Betätiger auch bei der Überfahrschutzerfassung an Werkzeugwechslern zum Einsatz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber Schieberollen oder Stift-Betätigern bietet der lange Schwenkhebel eine größere Reichweite und ermöglicht damit präzisere Positionserfassungen über längere Abstände. Die Kunststoffrolle reduziert zudem Verschleiß an Nocken und Stößeln. Montage nach EN 50041-Standard.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0330 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0330 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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11,30 × 9,80 × 2,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 40 mm nach EN 50041 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
113,00 x 98,00 x 24,00 mm |
| Nettogewicht |
0,033 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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