Produktbeschreibung
Der Schwenkhebel 3SE5000-0AA04 ist ein Metallbetätiger für Positionsschalter der Serie 3SE51 und 3SE52. Der Hebel hat eine Länge von 27 mm, eine Stufe von 9 mm und ist mit zwei Kunststoffrollen à 19 mm ausgestattet. Das Metallgehäuse gewährleistet eine hohe mechanische Belastbarkeit und lange Lebensdauer auch bei häufigen Schwenkbewegungen. Der Betätiger wird direkt auf die Schalterwelle aufgesetzt und ermöglicht präzise Positionserkennung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Endlagenerkennung an Antriebsachsen von Förderanlagen, die Türkontakte an Verteiler- und Schaltschränken sowie die Positionsrückmeldung von Schiebern und Klappen in Verpackungsmaschinen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Bewegungsüberwachung von Stellzylindern in Roboter-Handling-Systemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Drehbetätigern mit Feder-Rückschwung ermöglicht der Schwenkhebel auch bei seitlichen Belastungen und Schräganläufen eine sichere Schaltauslösung. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und ist für Einsatztemperaturen im industriellen Standard-Bereich ausgelegt. Ersatzhebel sind einzeln verfügbar und lassen sich werkzeuglos wechseln.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0240 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0240 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,00 × 2,50 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 40 mm nach EN 50041 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 25,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,024 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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