Produktbeschreibung
Der Hauptleitungsschutzschalter (SHU) 5SP3720-2KK03 ist ein 1-poliger selektiver Schutzschalter der Baureihe E20A L3 für Netzspannungen von 230/400 V. Das Gerät arbeitet nach dem thermischen und magnetischen Auslöseprinzip und bietet Schutz für Hauptstromkreise in Niederspannungsverteilungsanlagen. Die Kennlinie L3 ermöglicht selektive Koordination mit nachgelagerten Schutzgeräten und reduziert unnötige Ausfallzeiten bei Fehlern in Unterstromkreisen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Hauptabsicherung in Schaltschränken für Maschinensteuerungen, die Schutzschaltung von Verteileranschlüssen in Anlagenbau und Gebäudetechnik sowie die Koordination mit feinsicheren Schmelzsicherungen in gestuften Schutzkonzepten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu grobselektiven Schutzschaltern (Kennlinie B oder C) verzögert die L3-Charakteristik die Auslösung bei Einschaltströmen und ermöglicht damit eine bessere Diskriminierung zwischen Überlast in Nebenzweigen und Kurzschluss im Hauptkreis. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt Rücknahmepflichten gemäß der WEEE-Direktive 2012/19/EU. Die Montage erfolgt auf Hutschiene 35 mm in Verteilerschränken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4660 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
185,00 × 45,00 × 145,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001047 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
55 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 45,00 x 145,00 mm |
| Nettogewicht |
0,466 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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