Produktbeschreibung
Die Schutzartaufrüstung 8PQ2050-6BA04 ist eine Ergänzungskomponente zur Erhöhung der Schutzart auf IP55 mit den Abmessungen Höhe 500 mm und Breite 600 mm. Sie erfüllt die Anforderung der Richtlinie 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ist gemäß RoHS-Richtlinie konform. Die Aufrüstung eignet sich für vorhandene Schaltschranksysteme und wird als Einzelstück mit Nettogewicht 1,064 kg geliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung von Schaltschränken in feuchten Produktionsumgebungen, wie Lebensmittel- und Getränkeindustrie, sowie in Anlagen mit regelmäßigem Spritzwasser- oder Strahlwasseraufprall. Auch in Outdoor-Verteilern für Photovoltaik-Anlagen und in Wasch- sowie Reinigungsanlagen trägt die Aufrüstung zur dauerhaften Betriebssicherheit bei. Im Unterschied zum Austausch des kompletten Schaltschranks ermöglicht die Aufrüstung eine kostengünstige Lösung zur Anpassung der Schutzart ohne Neuinvestition. Montage an standardisierten Schaltschranksystemen ohne erforderliche Spezialwerkzeuge. Die Verpackungsmaße betragen 620 × 150 × 35 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0640 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0640 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
62,00 × 15,00 × 3,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002620 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
620,00 x 150,00 x 35,00 mm |
| Nettogewicht |
1,064 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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