Produktbeschreibung
Die Schutzartaufrüstung 8PQ2015-6BA13 ist eine Nachrüstkomponente zur Erhöhung der Schutzart von Schaltschränken auf IP55. Die Aufrüstung mit den Außenmaßen Höhe 150 mm und Breite 600 mm wird direkt am Schaltschrank montiert und schützt die Komponenten im Inneren vor direktem Wasserstrahl und Staubpartikeln. Das Nettogewicht beträgt 0,4215 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 590 x 65 x 20 mm. Die Aufrüstung erfüllt die RoHS-Richtlinie und ist seit dem 18. März 2008 konform.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Nachrüstung von bestehenden Schaltschränken in feuchten oder staubbelasteten Umgebungen wie Waschstraßen, Gießereien oder Outdoor-Installationen in der Landwirtschaft. Ebenso wird die Komponente bei der Erstausrüstung neuer Schaltschranksysteme eingesetzt, um bereits ab Inbetriebnahme die erforderliche IP55-Schutzart zu erreichen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu vollständig neu konstruierten Schaltschränken ermöglicht diese modulare Aufrüstung die kostengünstige Nachrüstung vorhandener Anlagen ohne kompletten Schrankaustausch. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4220 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4220 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
59,00 × 6,50 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002620 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
590,00 x 65,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,4215 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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