Produktbeschreibung
Die abnehmbare Schraubklemme 3ZY1131-1BA00 ist eine 3-polige Anschlusseinheit für SIRIUS-Geräte im industriellen Hutschienengehäuse. Sie akzeptiert Leiterquerschnitte bis 2,5 mm² (oder alternativ zwei Adern à 1,5 mm² pro Klemme) und wird direkt auf die Hutschiene 35 mm aufgesteckt. Die Anschlüsse erfolgen über Schraubklemmen mit standardisiertem Drehmoment, wodurch eine sichere und wiederholbare Kontaktierung gewährleistet ist. Die Klemme ist ohne Beschriftungsfeld ausgeführt und wird als Zubehör für bestehende SIRIUS-Steuergeräte eingesetzt.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verdrahtung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken, die modulare Erweiterung von Automatisierungsanlagen sowie die Ersatzbeschaffung für abgelöste oder beschädigte Anschlussmodule.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu hartgelöteten oder gepressten Anschlussfahnen ermöglicht die Schraubklemmen-Ausführung eine Ummontage und Wiederverwendung in veränderten Schaltanordnungen ohne Beschädigung der Leiter. Die Klemme ist RoHS-konform seit dem 01.03.2017 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektro-Altgeräte gemäß 2012/19/EU. Ersatzklemmen und Zubehörsätze sind separat erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0130 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
80,00 × 60,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 60,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,013 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
6 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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