Produktbeschreibung
Die SICHARGE D 400 Compact ist eine stationäre DC-Schnellladestation für Elektrofahrzeuge nach dem CCS2-Standard. Das Gerät bietet zwei unabhängige Ladeausgänge, jeweils ausgeführt mit CCS2-Steckverbinder, 7 Meter Kabellänge und bis zu 400 A Spitzenstrom ungekühlt. Die Gesamtleistung liegt bei 400 kW, gemäß deutscher MessEV (ERK) konform. Das Gerät wiegt 733 kg netto und benötigt 11,5 kg Schaltkraft für die Betätigung des Kabelmanagements. Die Hardware-Revision 1 ist als Basis-Typ ausgeführt und arbeitet mit Gleichspannung. Die Ladestation ist ohne Wechselstrom-Ladesteckdose, ohne Zähler und ohne Not-Halt-Taster konzipiert, verfügt jedoch über ein integriertes RFID-Lesegerät zur Authentifizierung von Ladebenutzern. Im Vergleich zu AC-Ladestationen ermöglicht die SICHARGE D 400 Compact durch ihre DC-Technik und höhere Spitzenströme deutlich kürzere Ladezeiten auch bei größeren Batteriekapazitäten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind öffentliche Schnellladeparks, Autobahn-Raststätten, Fuhrpark-Schnellladeinfrastrukturen und Handel- und Logistikzentren mit E-Fahrzeugflotten. Die Lieferfrist beträgt 60 Tage, das Gerät erfüllt RoHS und REACH-Anforderungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
733,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
733,0000 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002883 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
60 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
733,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 22.12.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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