Produktbeschreibung
Die SICHARGE D 400 Compact Charger ist eine stationäre Gleichstrom-Schnellladestation mit 360 kW installierter Leistung für die öffentliche und gewerbliche Elektromobilität. Die Station verfügt über zwei unabhängige CCS2-Ausgänge mit je 500 A Bemessungsstrom und flüssigkeitsgekühlten Ladekabeln à 5 m Länge. Das Gerät wird als IEC-Basistyp ausgeführt und bietet eine einfache Zählerfunktion für die Abrechnungssicherheit. Die Kompaktbauweise ermöglicht flexible Aufstellung in Ladepark-Layouts ohne umfangreiches Kabelmanagement. Die Station ist mit einem RFID-Lesegerät und einem integrierten Zahlungsterminal (Worldline Valina) ausgestattet, wodurch benutzergesteuerte und bargeldlose Zahlungen direkt an der Ladestation möglich sind.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind öffentliche Schnellladeparks, Tankstellen mit E-Mobility-Erweiterung, Logistikzentren für Elektro-Nutzfahrzeuge sowie gewerbliche Flotten-Ladestationen. Die Steuerung erfolgt über Sifinity Connect und Sifinity Control Basic, die eine 24-monatige Lizenzzeitraum umfassen. Das Gerät erfüllt RoHS-Richtlinie und REACH-Anforderungen. Nettogewicht etwa 540 kg, Lieferfrist standardmäßig 60 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
540,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
540,0000 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002883 |
| Produktfamilie |
ohne Kabelmanagement |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
60 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
540,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 22.12.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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