Produktbeschreibung
Der Schildträger 3SU1900-0BS10-0AA0 ist ein flacher Kunststoffträger in Schwarz zur Befestigung von bis zu vier Bezeichnungsschildern mit den Abmessungen 17,5 mm x 27 mm auf Befehlsgeräten und Schaltanlagen. Das Produkt wird durch Kleben montiert, sodass keine Bohrlöcher oder Befestigungsschrauben erforderlich sind. Die Verpackungsmaße betragen 70 mm x 50 mm x 2 mm bei einem Nettogewicht von nur 6 Gramm. Der Schildträger erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Oktober 2014 und unterliegt den Anforderungen der REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Kennzeichnung von Steuerschränken in Verpackungsmaschinen, die Beschriftung von Bedienfeldern in Förderanlagen sowie die Kennzeichnung von Schutzschalter-Kombinationen in Verteilern und Schaltanlagen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Beschriftung von Druckluft-Steuergeräten und pneumatischen Ventilanordnungen in Automatisierungsanlagen. Der Schildträger lässt sich flexibel mit verschiedenen Bezeichnungsschildern kombinieren und ermöglicht eine dauerhaft lesbare Kennzeichnung auch in rauen Industrieumgebungen. Die Lieferzeit beträgt regulär drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,00 × 5,00 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Schilder |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
70,00 x 50,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,006 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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