Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2A-400-LR-Y* von Siemens ist eine Winkelbiegung rechts für Stromschienensysteme in Energieverteilnetzen. Die Baugröße deckt Bemessungsströme von 160 A bis 400 A ab und ermöglicht flexible Routenverlauf mit einer Abmessung von 0,36 m in beide Richtungen sowie einer maximalen Länge bis 1,25 m. Das Gesamtnettogewicht beträgt 18 kg, die Verpackungsmaße sind 1.250 × 360 × 72 mm. Der Verteiler entspricht der RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006 und unterliegt der Informationspflicht nach REACH Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in Schaltanlagen, Niederspannungsverteilern und Maschinensteuerungen, wo eine rechtwinklige Leitungsführung erforderlich ist. Weitere Anwendungen liegen in der Energieversorgung von Werkstattmaschinen und in Produktionsanlagen, wo Stromschienen mehrere Abzweigungen mit unterschiedlichen Stromstärken versorgen. Der Verteiler ermöglicht platzsparende Montage durch die definierte Winkelbiegung und reduziert Verschleißmaße bei Vibrationen durch stabile Konstruktion. Die Lieferzeit beträgt regulär 15 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
18,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
18,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 36,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.250,00 x 360,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
18,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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