Produktbeschreibung
Der Winkelverbinder BD2A-400-LL ist eine Anschlusseinheit für modulare Schienenverteiler in Niederspannungsanlagen. Das Bauteil verbindet Stromschienen in L-Form mit Abmessungen von 360 × 360 mm und ist für Bemessungsströme zwischen 160 A und 400 A ausgelegt. Die Ausführung erfolgt als Linksverbinder (LL), wodurch flexible Konfigurationen in beengten Schaltschrankräumen realisiert werden. Der Winkelverbinder wird werkzeuglos in das modular aufgebaute BD2A-System integriert und ermöglicht kompakte Verschaltungen von Energieverteilsystemen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Erweiterung von Hauptverteilern in Industrieanlagen sowie die Ankopplung von Unterverteilern in mehrstöckigen Gebäuden und Rechenzentren.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu massiven Kupferstangen bietet das modulare Schienensystem werkzeuglose Montage und Steckerverbindungen ohne Schraubklemmen. Der Verbinder ist RoHS-konform nach 2002/95/EG und erfüllt die Exportkontrollbestimmungen. Das Nettogewicht beträgt 8 kg, die Verpackungsdimension 360 × 360 × 72 mm. Für die Integration in Schaltschränke ist ein Montageplatzbedarf von etwa 0,36 m Schienenlänge zu berücksichtigen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
8,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
8,0000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
36,00 × 36,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
360,00 x 360,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
8,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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