Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2C-3-400-SO-2 ist eine Stromschiene zur Energieverteilung in Schaltschränken und Verteilern. Die Einheit hat eine Bemessungsspannung von 400 A, versorgungen mit Neutralleiter und Schutzleiter PE und ist in der Standardlänge 2,25 m ausgeführt. Die Verpackungsmaße betragen 2.250 x 170 x 72 mm bei einem Nettogewicht von 24,7 kg. Das Produkt ist ausgeführt ohne integrierte Abgangsstellen und wird als Einzelstück geliefert. Der Schienenverteiler erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht nach Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Hauptstromversorgung in Verteilerräumen von Produktionsanlagen, die Stromverteilung in Schaltschränken für Frequenzumrichter und Motorstarter sowie die Energieverteilung in Steuerungsschränken für Fertigungssysteme. Bei der Auswahl ist zu beachten, dass diese Variante ohne vorgefertigte Abgangsstellen ausgeliefert wird und daher für Anwendungen mit kundenspezifischen Anschlusspunkten geeignet ist. Der Verteiler wird als komplette Einheit zur Montage auf Tragschienen oder in Schaltschrank-Gehäusen vorbereitet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
24,7000 kg
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| Artikelgewicht: |
24,7000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
225,00 × 17,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
Auf Anfrage |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
2.250,00 x 170,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
24,7 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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