Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2A-3-400-WB-3W von Siemens ist eine Stromschiene für die Energieverteilung in Niederspannungsschaltanlagen und Verteilerboards. Der Verteiler ist für einen Bemessungsstrom von 400 A ausgelegt und führt die funktionale Erde N sowie den Schutzleiter PE mit. Die Bautiefe beträgt 72 mm, die Breite 170 mm. Die Länge ist wählbar zwischen 2,26 m und 3,24 m, was flexible Anpassung an unterschiedliche Schaltschrankmaße ermöglicht. Der Verteiler bietet 8 bis 12 Abgangsstellen, je nach Konfiguration und Länge. Das Nettogewicht liegt bei 25,3 kg. Der Schienenverteiler wird überwiegend in Verteileranlagen für größere Betriebsmittel sowie zur Stromverteilung auf Unterverteiler in Schaltschränken des Industrie- und Gewerbebaus eingesetzt.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Anbindung von Leistungsschaltern, Schützen und Frequenzumrichtern an eine zentrale Stromschiene sowie die Verteilung auf mehrere Abgangsgruppen in Maschinenbauanlagen und Produktionsanlagen. Der Verteiler erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Die Lieferzeit beträgt typischerweise 11 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
25,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
25,3000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
325,00 × 17,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
11 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
3.250,00 x 170,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
25,3 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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