Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2A-3-630-SO-2 ist eine Stromschiene für zentrale und dezentrale Energieverteilung in Schaltschränken und Verteileranlagen. Das Gerät ist für einen Bemessungsstrom von 630 A ausgelegt und wird mit einer Standardlänge von 2,25 m geliefert. Die Ausführung umfasst Neutral- und Schutzleiter (N + PE) und ist ohne vorinstallierte Abgangsstellen konzipiert, was maximale Flexibilität bei der Anordnung ermöglicht. Das Nettogewicht beträgt 28,5 kg; die Verpackungsmaße liegen bei 2.250 × 170 × 130 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) von Produktionsanlagen, Rechenzentren und Gebäudeautomation, wo hohe Ausgangsströme über mehrere Abzweigungen bereitgestellt werden müssen. Der Schienenverteiler eignet sich besonders für kundenspezifische Verdrahtungen, da die fehlenden Abgangsstellen eine individuelle Bestückung nach Anlagenplan erlauben. Die Produktfamilie kann mit verschiedenen Zubehör- und Montagekomponenten erweitert werden. RoHS-konform seit 01.07.2006; Exportkontrollbestimmungen entfallen (AL: N, ECCN: N). Regellieferzeit 11 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
28,5000 kg
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| Artikelgewicht: |
28,5000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
225,00 × 17,00 × 13,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
11 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
2.250,00 x 170,00 x 130,00 mm |
| Nettogewicht |
28,5 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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