Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2A-3-630-SB-1 ist eine Schienenverteilereinheit für die Energieverteilung in Schaltanlagen und Niederspannungsverteilern. Der Verteiler ist mit einer Standardlänge von 1,25 m ausgeführt und verfügt über einen Bemessungsstrom von 630 A. Die Ausführung umfasst einen Neutralleiter N und einen Schutzleiter PE, beide integriert in der Schienenkonstruktion. Vier Abgangsstellen ermöglichen die gleichzeitige Verteilung auf mehrere Stromkreise oder Unterverteilungen. Das Nettogewicht beträgt 12,0 kg, die Verpackungsmaße betragen 1.250 × 170 × 130 mm. Der Schienenverteiler
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Hauptverteilern von Produktionsanlagen eingesetzt, um Strom vom Hauptschalter auf mehrere Maschinenstromkreise zu verteilen. Weitere Anwendungen sind die Stromverteilung in Schaltschränken für Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und Gebäudeautomationssystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu mehrteiligen Verteilerblöcken mit separaten Abgangsleisten bietet die integrierte Schienenauführung eine kompakte, wartungsarme Konstruktion mit reduzierten Verbindungsstellen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und ist ab Lager verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
12,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
12,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 17,00 × 13,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
11 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.250,00 x 170,00 x 130,00 mm |
| Nettogewicht |
12,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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