Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2A-3-400-SB-1 ist eine Stromschiene für die Energieverteilung in Schaltanlagen und Verteilersystemen. Der Verteiler wird mit einem Bemessungsstrom von 400 A betrieben und verfügt über vier Abgangsstellen. Die Standardlänge beträgt 1,25 m, das Nettogewicht liegt bei 11,0 kg. Die Konstruktion mit separatem Neutral- und Schutzleiter (N + PE) ermöglicht eine sichere und normgerechte Verdrahtung nach DIN und EN. Der Schienenverteiler
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Hauptverteilern und Unterverteilern eingebaut, um Einzelstromkreise an die Versorgung anzubinden. Weitere Einsatzfelder sind die Sekundärverteilung in Schaltschränken sowie die Energieverteilung in Produktionsanlagen und Gebäudeleittechnik.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einfachen Sammelschienensystemen bietet der BD2A mit seinen vier werkzeuggebundenen Abgangsstellen eine standardisierte Schnittstelle zu modularen Schutzgeräten. Die Abgänge ermöglichen eine sichere, wartungsfreundliche Anschlussorganisation ohne Mehraufwand beim Verdrahten. Die Lieferzeit beträgt etwa elf Werktage. Die Verpackungsmaße von 1.250 × 170 × 72 mm ermöglichen einen kompakten Transport und lagern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
11,0000 kg
|
| Artikelgewicht: |
11,0000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 17,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
11 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.250,00 x 170,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
11,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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