Produktbeschreibung
Der Schienenverteiler BD2A-3-250-SB-1 ist eine Stromschiene für die Energieverteilung in Schaltschränken und dezentralen Schaltanlagen. Der Verteiler bietet einen Bemessungsstrom von 250 A und eine Standardlänge von 1,25 Metern. Er verfügt über vier Abgangsstellen und wird mit Neutral- sowie Schutzleiter (N + PE) ausgeführt. Das Nettogewicht liegt bei 8,6 kg, die Gesamtlänge der Verpackung beträgt 1.250 Millimeter.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Energieverteilsysteme in Schaltschränken für Maschinenanlagen, die Stromversorgung von dezentralen Steuerverteilern in der Automatisierungstechnik sowie die Sekundärverteilung in Industrieanlagen mit mehreren Verbraucherpunkte. In Förderanlagen und Verpackungsmaschinen ermöglicht der Verteiler eine strukturierte Anschlussvergabe mit definierten Abgangsstellen, ohne separate Klemmen setzen zu müssen. Der Aufbau mit vier Abgangsplätzen reduziert den Verdrahtungsaufwand gegenüber einzelnen Klemmenleisten und ermöglicht eine kompakte Schaltschrankbestückung. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen. Die Lieferfrist liegt bei etwa elf Werktagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
8,6000 kg
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| Artikelgewicht: |
8,6000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 17,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000091 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
11 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.250,00 x 170,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
8,6 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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